GEFA Vorschriften


Unsere Fasnachtsregeln

 

Die GEFA weist sie im Interesse der Sicherheit darauf hin, dass….

 

  • jegliches Abbrennen von Feuerwerk, Knallkörpern etc. während den Anlässen verboten ist.
  • bei Beschädigungen fremden Eigentums vom Verursacher unverzüglich Kontakt mit dem/der Geschädigten aufzunehmen ist. Ist dies nicht möglich, muss gleichentags der GEFA Meldung erstattet werden.
  • beim Werfen von Konfetti und anderem Wurfmaterial ist auf ältere Personen und Kinder entsprechend Rücksicht zu nehmen.
  • Konfettikanonen nicht auf Dächer oder Fassaden zu richten sind.
  • keine Konfettibomben, -shooter und –kanonen mit Schlangenfäden verwendet werden dürfen.
  • an sämtlichen GEFA Veranstaltungen Glasflaschen verboten sind.
  • der Abfall in den bereitgestellten Containern zu entsorgen ist.
  • die öffentlichen Toiletten zu verwenden sind.  

Um Unannehmlichkeiten zu verhindern und im Interesse der Sicherheit, sind

alle Vorschriften zu befolgen. Wir danken für Ihr Verständnis!


Weitere Reglemente

Download
Vorschriften der basellandschaftlichen Polizei
Vorschriften Polizei.pdf
Adobe Acrobat Dokument 66.3 KB
Download
Vorschriften der basellandschaftlichen Motorfahrzeugkontrolle (MFK)
Vorschriften MFK.pdf
Adobe Acrobat Dokument 77.4 KB

Wägelirennen

Download
Unsere Vorschriften für das Wägelirennen
Reglement Wägelirennen Gelterkinden.pdf
Adobe Acrobat Dokument 45.4 KB