Die GEFA weist sie im Interesse der Sicherheit darauf hin, dass….
jegliches Abbrennen von Feuerwerk, Knallkörpern etc. während den Anlässen verboten ist.
bei Beschädigungen fremden Eigentums vom Verursacher unverzüglich Kontakt mit dem/der Geschädigten aufzunehmen ist. Ist dies nicht möglich, muss gleichentags der GEFA Meldung erstattet
werden.
beim Werfen von Konfetti und anderem Wurfmaterial ist auf ältere Personen und Kinder entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Konfettikanonen nicht auf Dächer oder Fassaden zu richten sind.
keine Konfettibomben, -shooter und –kanonen mit Schlangenfäden verwendet werden dürfen.
an sämtlichen GEFA Veranstaltungen Glasflaschen verboten sind.
der Abfall in den bereitgestellten Containern zu entsorgen ist.
die öffentlichen Toiletten zu verwenden sind.
Um Unannehmlichkeiten zu verhindern und im Interesse der Sicherheit, sind
alle Vorschriften zu befolgen. Wir danken für Ihr Verständnis!